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Mittwoch, 17. August 2011

Strafanzeige und Strafantrag gegen Die NPD,Udo Voigt

Hallo Aufgeklärte, Progressive und gebildete Menschen da draußen - anbei die Anzeige gegen die NPD und ihre Wahlmittel. Gerne könnt auch ihr diese Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Berlin einbringen. Einfach nur Eure Anschrift einfügen- den Text kopieren- die Beweisfotos ausdrucken (auch in S/W zulässig)- unterschreiben und der Staatsanwaltschaft schicken.


ANLAGE: 1

ANLAGE: 2




An die
Staatsanwaltschaft Berlin
Turmstraße 91
10559 Berlin



Strafanzeige und Strafantrag gegen

Die NPD,Udo Voigt
NPD-Parteizentrale
Postfach 840157
12531 Berlin


Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit erhebe ich Strafanzeige gegen die NPD und Udo Voigt aufgrund des Wahlplakates mit den Slogan "GAS GEBEN!" der Berliner NPD zur Abgeordnetenhauswahl 2011, nach § 86 Abs:4. des Strafgesetzbuches wegen "Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen" - ../Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen.


Sachverhaltsdarstellung nebst Beweisen

Die NPD und ihr Spitzenkandidat Udo Voigt haben im laufenden Berliner Wahlkampf zur Abgeordnetenhauswahl 2011 ein Plakat in größerer Stückzahl im öffentlichen Strassenraum angebracht das den Slogan "Gas geben!" beinhaltet.

Glaubhaftmachung: Handyfoto des Plakates (Anlage 1)
Handyfoto der Hängung an Laternenmast in der Berliner Wollankstrasse/Pankow (Anlage 2)

Auf diesem Plakat ist der Spitzenkandidat, Udo Voigt, in schwarzer Lederjacke an einen Lenker eines Motorkraftrades gelehnt zu erkennen. Im Vordergrund linksseitig (von vorne betrachtet rechstseitig) schräg gestellt ist der Slogan "GAS geben!" groß und gut leserlich abgedruckt. Darunter linksseitig ist das NPD Logo mit dem Untertitel "Die Nationalen" zu erkennen. Die Kombination von schwarzer Lederjacke oder Ledermantel (das Kleidungsstück ist nicht klar erkennbar), dem Slogan und dem NPD Logo stellt eindeutig einen Straftatbestand nach §§86 Abs:4 STGB dar.

Begründung:

Die NPD ist als nationalistische rechte Partei bekannt, ihre Slogans und in der Öffentlichkeit verbreiteten Thesen sind als rassistisch und rechtspopulistisch eingestuft. Die NPD ist außerdem einer andauernden Verbotsdebatte nach §§ 86 in Politik, Medien und Öffentlichkeit ausgesetzt.

Nunmehr versucht der Kandidat zu den Berliner Wahlen 2011 mit dem Slogan "GAS geben!" Werbung zu machen. Mit diesem Slogan spielt das Plakat, auf welchem er auch persönlich abgedruckt ist, ganz klar auf die Gaskammern des dritten Reiches an.

Die Eindeutigkeit der Bedeutung dieser Aussage (Gas geben!) ergibt sich insbesondere vor dem Hintergrund, dass die oben beschriebene öffentliche Wahrnehmung der NPD als rechtspopulistische bis rechtsradikale Organisation, allgemein gesellschaftlich und auch in rechten Kreisen akzeptierter Konsens ist.

Insofern ist klar und eindeutig auf welches Ereignis in der Geschichte Europas mit der Wortkombination "Gas geben!" Bezug genommen wird: Auf die Vernichtung von Juden, Andersdenkender, Kommunisten, Sozialdemokraten, Behinderten, Homosexuellen und vieler mehr unter Zuhilfenahme von tödlichem Gas - in den sogenannten Gaskammern der Konzentrations- und Vernichtungslager (wie z.B. Auschwitz, Mauthausen, etc.). Der Volksmund kennt in diesem Zusammenhang seit den vierziger Jahren des 20Jhdts. bereits den Ausdruck "in`s Gas geschickt etc.". Unterlegt wird dieser Slogan noch mittels einer zur Schau gestellten schwarzen Lederjacke sowie einem schwarzen Lederhandschuh, die die Assoziation zu Ledermantel (Ausgehmantel der SS) und Handschuhen der SS nahelegen. Es wird hier augenscheinlich mit Wortkombination und Versatzstücken der nationalsozialistischen Vergangenheit versucht, Wahlwerbung zu betreiben.

Herr Voigt bemüht sich auf diesem Plakat auch um eine juristische Spitzfindigkeit mit der er Anzeigen wie diese zu vermeiden sucht. Er lehnt lässig lächelnd auf der Lenkstange eines Motorkraftrades oder Mofas. Herr Voigt und die NPD wollen damit den Eindruck vermitteln, es würde sich bei dem Slogan um einen Zusammenhang mit dem Gasgriff des Kraftrades oder Kleinkraftrades handeln. Diese Argumentation ist aber nicht geeignet den oben begründeten Straftatbestand zu heilen, da zum einen schon lange keine schwarzen Lederjacken mehr als Standartausrüstung eines Kraftradlenkers gelten und zum zweiten auch nirgends ein Schutzhelm oder ein Verkehrsweg zu erkennen ist, der eine Fahrt überhaupt ermöglichen würde, außerdem ist das Kraftrad erst bei genauem hinsehen als solches erkennbar. Insofern kann das "Gas geben!" sich nicht auf das Kraftfahrzeug beziehen, sondern ist bewußt und vorsätzlich als positives Bekenntnis zur Massenvernichtungspolitik der NSDAP zu verstehen.

Die menschenverachtende und jugendgefährdende Dimension dieses Wahlplakates ist derart schwer, daß eine Anklage nach §§ 86 geboten ist.

Sollten zu den einzelnen Sachverhalten noch Fragen sein oder weitere Beweismittel gebraucht werden, bitte ich um Nachfrage beim Unterzeichner.

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